Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] für den Hotelaufnahmevertrag des


Hotel & Restaurants Biedermeier Dortmund


1. Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern der jeweiligen Biedermeier Do GmbH zur Beherbergung sowie für alle in
diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen der Biedermeier Do GmbH für den
Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der
überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen
oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen
Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für
die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der
Biedermeier Do GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig
gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht
Verbraucher ist.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss; Verjährung
2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Biedermeier Do
GmbH zustande. Der Biedermeier Do GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Biedermeier Do GmbH unaufgefordert spätestens bei
Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung
geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel
& Restaurant Biedermeier in der Öffentlichkeit zu gefährden.
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2.3
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4
Alle Ansprüche gegen die Biedermeier Do GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 BGB). Dies gilt nicht bei
Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Biedermeier Do GmbH beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Biedermeier Do
GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Biedermeier Do GmbH
beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der Biedermeier Do GmbH verauslagt
wird.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B.
Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur,
wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet. Sollte dies der Fall sein, kann die Biedermeier Do GmbH den Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 %, erhöhen.
3.4
Die Biedermeier Do GmbH kann die Preise ändern, wenn der Kunde nachträgliche
Änderungen zu der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
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Aufenthaltsdauer wünscht und die Biedermeier Do GmbH dem zustimmt.
3.5
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bei einem
Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer, bzw. in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz bei einem Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher, zu verlangen.
3.6
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro
an die Biedermeier Do GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich
geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
3.7
Die Biedermeier Do GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.8
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist die Biedermeier Do GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9
Die Biedermeier Do GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes
vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 7 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender
Nummern 7 und/oder 8 geleistet wurde. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Biedermeier Do GmbH
aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Biedermeier Do
GmbH
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4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Biedermeier Do GmbH geschlossenen Vertrag ist
nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die Biedermeier Do GmbH der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige
Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung oder Schadensersatzansprüche der
Biedermeier Do GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht
bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Biedermeier Do GmbH in Textform ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die Biedermeier Do GmbH einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält die Biedermeier Do GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Biedermeier Do GmbH hat die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Biedermeier Do GmbH die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass
der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dieser
Passus 4.3 gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Biedermeier Do GmbH zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.4
Für Buchungen während Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 30 Tagen vor
Anreise (18.00 Uhr).
5. Rücktritt von Hotel & Restaurant Biedermeier, nicht genehmigte Veranstaltungen
5.1
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Biedermeier Do GmbH bis zu diesem
Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
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Kunde auf Rückfrage der Biedermeier Do GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option,
wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Biedermeier Do GmbH
mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2
Ferner ist die Biedermeier Do GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere von der Biedermeier Do GmbH nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität
des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
die Biedermeier Do GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen der Biedermeier Do GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Biedermeier Do GmbH zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen Klausel 1 Nr. 2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel 3 Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer der Biedermeier Do GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet wurde.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die
Biedermeier Do GmbH unterbinden bzw. abbrechen.
Der berechtigte Rücktritt der Biedermeier Do GmbH oder die Unterbindung einer nicht
genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch der Biedermeier Do
GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann Hotel & restaurant Biedermeier Hotels den
Anspruch pauschalieren. Klausel 4 Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das
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nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer
vorausbezahlt wurde, hat das Hotel & Restaurant Biedermeier das Recht, gebuchte Zimmer
nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch
gegen die Biedermeier Do GmbH herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen
Vergabe besteht nicht.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Biedermeier Do GmbH spätestens um
11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Biedermeier Do GmbH
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 13:00 Uhr 20 %, bis 15.00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr mindestens 90% des
vollen Listenpreises in Rechnung stellen,. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Biedermeier Do GmbH
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung von Hotel & Restaurant Biedermeier Dortmund
7.1
Die Biedermeier Do GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Biedermeier Do GmbH für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Biedermeier Do GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Biedermeier Do GmbH beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung der Biedermeier Do GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
Biedermeier Do GmbH auftreten, wird sie bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im
Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Biedermeier Do GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2
Für kundenseits eingebrachte Sachen haftet die Biedermeier Do GmbH nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ihm zustehende
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Anspruch erlischt, sofern er diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung der
Biedermeier Do GmbH zur Anzeige bringt. Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem
Wert von bis zu 800,00 Euro sowie sonstige Sachen mit einem Wert von bis zu 3.500,00
Euro können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Biedermeier Do GmbH empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere,
Kostbarkeiten oder sonstige Sachen mit höheren als den vorgenannten Werten
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der
Biedermeier Do GmbH .
7.3
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des
Kunden nachgesandt. Die Biedermeier Do GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf;
danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun
Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung der
Biedermeier Do GmbH gelten vorstehende Nr. 1 S. 1 bis 5 entsprechend.
7.4
Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
die Biedermeier Do GmbH nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1. Etwaige Schäden sind der
Biedermeier Do GmbH unverzüglich anzuzeigen.
7.5
Weckaufträge werden von der Biedermeier Do GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die
Biedermeier Do GmbH übernimmt die Annahme, Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Dabei haftet die Biedermeier Do
GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Nr. 1.
8. Haftung des Kunden für Schäden
8.1
Sofern der Kunde eine natürliche Person ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch seine Besucher, Mitreisende, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder
ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde ein Unternehmer,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
8.2
7

Die Biedermeier Do GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B.
Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen sowie entsprechenden Schadensersatz.
8.3
Sofern die Biedermeier Do GmbH eine Kaution fordert, beträgt diese 100,00 Euro pro
Person und ist sofort in bar zu entrichten. Die Kaution wird bei Abreise in bar
zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadensersatzforderungen verrechnet. Schäden oder
Kosten, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind vom Kunden direkt vor Ort zu
begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn die Feststellung erst nach
der Abreise des Kunden erfolgen kann.
9. Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines
Internetzugangs über WLAN
9.1
Die Biedermeier Do GmbH stellt auf Anfrage einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur
Verfügung und gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung
dieses Internetzuganges. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs
zu gestatten. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung der Biedermeier Do
GmbH und jederzeit widerrufbar oder teil- / zeitweise beschränkbar. Die Biedermeier Do
GmbH behält sich insbesondere vor, bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN nach
eigenem Ermessen zu sperren. Die Biedermeier Do GmbH übernimmt keine Gewähr für die
tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
9.2
Die Biedermeier Do GmbH stellt dem Kunden Zugangsdaten (Loginname und Passwort) zur
Verfügung. Diese Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt
und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, die
Zugangsdaten geheim zu halten. Die Biedermeier Do GmbH hat das Recht, die Zugangscodes
jederzeit zu ändern.
9.3
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum
Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Virenschutz,
Firewall o. Ä. stellt Biedermeier Do GmbH nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des
WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine Verschlüsselung, sodass die
missbräuchliche Nutzung Dritter grundsätzlich ausgeschlossen ist und Daten nicht durch
Dritte eingesehen werden können. / erfolgt unverschlüsselt, sodass die Daten
möglicherweise von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf
eigene Gefahr und Risiko des Kunden. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Kunden,
die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Biedermeier Do
8

GmbH keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihm und/oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.4
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
(Dienst-) Leistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist allein der Kundeverantwortlich.
Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind
die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der
Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten.Insbesondere wird der Kunde
keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up-
und/oder Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
das WLAN weder zum Abruf, noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
nutzen;
geltende Jugendbestimmungen beachten;
keine herabwürdigenden, belästigenden, verleumderischen oderbedrohenden Inhalte
versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen
unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt die Biedermeier Do GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter
frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn, seine Besucher,
Mitreisende beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er die Biedermeier Do GmbH unverzüglich auf
diesen Umstand hin.
10. Zahlungsmittel
10.1
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und American
Express in Euro. Bei Vorauszahlung vor Anreise besteht auch die Möglichkeit auf Zahlung per
Banküberweisung.
11. Mitgebrachte Speisen und Getränke
11.1
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in den öffentlichen Bereichen
9